Zum Inhalt springen
← Zurück

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-09, Stand September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Fabian Meyer, Marbacher Str. 11/1, 78086 Brigachtal (nachfolgend „Meyso“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign, KI-Integration, Automatisierung sowie zugehörige Beratungs-, Wartungs- und Hostingleistungen.

(2) Das Angebot von Meyso richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit Vertragsschluss versichert der Auftraggeber, in seiner Eigenschaft als Unternehmer zu handeln.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Meyso stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere Regelungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag, gehen diesen AGB vor.

(5) Es gilt die AGB-Fassung, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung benannt ist. Ist keine Fassung benannt, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf meyso.de veröffentlichte Fassung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Meyso sind bis zu dem im Angebot genannten Datum verbindlich. Enthält ein Angebot kein solches Datum, ist es freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots von Meyso durch den Auftraggeber zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung nach vorheriger Abstimmung.

(3) Die Annahme kann in Textform erfolgen, auch durch Bestätigung über einen von Meyso bereitgestellten Link. Meyso hält Zeitpunkt und Umstände der Annahme fest und bestätigt sie dem Auftraggeber in Textform.

(4) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den dort ausdrücklich einbezogenen Anlagen. Darstellungen auf meyso.de, in Broschüren oder in sonstigen Werbematerialien werden nur Vertragsinhalt, soweit sie im Angebot ausdrücklich in Bezug genommen sind.

(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet. Dazu zählen insbesondere: Redaktionsarbeiten, Foto- und Videoproduktion, rechtliche Prüfung oder Erstellung von Texten (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB), Übersetzungsleistungen, Pflege nach Projektabnahme, SEO-Marketing, laufende Kampagnensteuerung.

(3) Meyso ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen, insbesondere Hosting-, Infrastruktur- und KI-Dienstleister. Meyso bleibt für die Leistungserbringung verantwortlich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Corporate-Design-Vorgaben, Domain-Zugänge) rechtzeitig, vollständig, in der vereinbarten Qualität und in einem nutzbaren Format zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte) innehat. Wird Meyso von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Meyso von diesen Ansprüchen frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3) Benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner, ist dieser zur verbindlichen Entscheidung in allen projektrelevanten Fragen bevollmächtigt.

(4) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend.

§ 5 Änderungen des Leistungsumfangs

(1) Wünscht der Auftraggeber Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, teilt Meyso den voraussichtlichen Aufwand und die Vergütung in Textform mit.

(2) Die zusätzliche Leistung wird erst erbracht und abgerechnet, wenn der Auftraggeber sie in Textform beauftragt hat. Ohne eine solche Beauftragung entsteht kein Vergütungsanspruch für Zusatzleistungen.

(3) Führt die Änderung zu einer Verschiebung von Terminen, teilt Meyso dies mit der Aufwandsmitteilung mit.

§ 6 Abnahme

(1) Erbringt Meyso werkvertragliche Leistungen (insbesondere Websites, Web-Apps, Individualentwicklungen), erfolgt die Abnahme auf einer von Meyso bereitgestellten Testumgebung. Meyso zeigt die Fertigstellung in Textform an und weist dabei auf die Frist nach Absatz 2 und ihre Rechtsfolge hin.

(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Die Veröffentlichung der Leistung (Live-Schaltung) erfolgt nach Abnahme und vollständiger Zahlung der Schlussrechnung. Abweichendes kann im Einzelvertrag vereinbart werden; in diesem Fall räumt Meyso dem Auftraggeber bis zur vollständigen Zahlung ein vorläufiges, widerrufliches Nutzungsrecht ein.

(5) Eine Nutzung auf der Testumgebung zu Prüfzwecken gilt nicht als Abnahme.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und netto. Meyso ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist daher in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Entfällt diese Eigenschaft, kommt die jeweils geltende Umsatzsteuer zusätzlich zum ausgewiesenen Nettobetrag hinzu.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt Meyso 50 % des Projektvolumens bei Auftragsbeginn und 50 % nach Abnahme in Rechnung. Abweichende Zahlpläne, insbesondere Meilenstein-Zahlungen, können im Angebot vereinbart werden.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist Meyso berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen.

(5) Nach § 5 beauftragte Zusatzleistungen werden, sofern kein Festpreis vereinbart ist, nach Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet.

(6) Der Auftraggeber kann mit Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis uneingeschränkt aufrechnen. Mit sonstigen Gegenansprüchen kann er nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Sein Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Meyso dem Auftraggeber an den speziell für das Projekt erstellten Werken (insbesondere Gestaltung, projektspezifischer Quellcode, Konfiguration, Inhalte) ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst ausdrücklich das Recht,

a) die Werke zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten,

b) die Werke selbst oder durch Dritte zu bearbeiten, zu ändern und weiterzuentwickeln,

c) Dritte, insbesondere andere Dienstleister und Agenturen, mit Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung zu beauftragen,

d) die Werke auf eine andere Infrastruktur zu übertragen und

e) die Rechte im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

(2) Meyso stellt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung auf Anforderung den projektspezifischen Quellcode in einem gängigen Format zur Verfügung. Die Übergabe erfolgt einmalig ohne gesonderte Vergütung; darüber hinausgehende Unterstützung wird nach § 7 Abs. 5 abgerechnet.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Nutzungsrechte bei Meyso. § 6 Abs. 4 Satz 2 bleibt unberührt.

(4) An Standard-Komponenten, Frameworks, eigenen Bibliotheken und wiederverwendbaren Bausteinen (Templates, Boilerplates), die nicht speziell für das Projekt erstellt wurden, behält Meyso alle Rechte. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung, Änderung und Weiterentwicklung im Rahmen des jeweiligen Projekts, einschließlich des Betriebs durch Dritte. Nicht gestattet ist, diese Bausteine aus dem Projekt zu lösen und außerhalb des Projekts eigenständig zu verwerten oder Dritten zu diesem Zweck zu überlassen.

(5) Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder eine Rechteübertragung bedarf der gesonderten Vereinbarung in Textform.

(6) An überlassenen Drittinhalten (z. B. Stock-Fotos, Open-Source-Komponenten) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Meyso weist auf wesentliche Beschränkungen hin.

§ 9 Referenznennung

(1) Meyso ist berechtigt, den Auftraggeber nach öffentlicher Verfügbarkeit des Projekts mit Namen und Logo als Referenzkunden zu nennen, insbesondere auf der eigenen Website, in Angeboten und in Präsentationen, sowie eine knappe Projektbeschreibung mit Abbildungen öffentlich zugänglicher Inhalte zu verwenden. Nicht öffentlich zugängliche Inhalte, Daten und interne Bereiche werden nicht verwendet.

(2) Der Auftraggeber kann dieser Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen. In diesem Fall wird die Referenznennung unverzüglich eingestellt.

§ 10 Gewährleistung

(1) Meyso leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für werkvertragliche Leistungen beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel sowie in Fällen einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Für Dauerleistungen (Wartung, Hosting) und für Beratungsleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen.

(5) Meyso hat das Recht auf Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung) steht im Ermessen von Meyso. Die gesetzlichen Fälle, in denen eine Nacherfüllung entbehrlich ist oder als fehlgeschlagen gilt (insbesondere §§ 636, 637 BGB), bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

(1) Meyso haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Setzt Meyso Dritte als Unterauftragnehmer ein, haftet Meyso für deren Verschulden nach den Absätzen 1 bis 3. Für Störungen, die Meyso weder verursacht noch durch sorgfältige Auswahl, Einbindung und Überwachung des Dritten hätte vermeiden können, sowie für Störungen im Verantwortungsbereich von Anbietern, mit denen der Auftraggeber selbst einen Vertrag geschlossen hat, haftet Meyso nicht.

(5) Der Auftraggeber ist für die Sicherung eigener Inhalte und Datenbestände selbst verantwortlich, soweit nicht ein Backup-Service beauftragt ist. Ist ein Backup-Service beauftragt, ergeben sich Häufigkeit, Umfang, Aufbewahrungsdauer und die nicht gesicherten Bereiche aus dem Einzelvertrag.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Meyso.

§ 12 Geheimhaltung

(1) Die Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Die Pflicht endet drei Jahre nach Vertragsende, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie darüber hinaus, solange sie geheim sind.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die

a) der empfangenden Partei bereits vor der Überlassung bekannt waren,

b) öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieses Vertrags werden,

c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder

d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; in diesem Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei, soweit zulässig, vorab.

(3) Die Weitergabe an Berater, Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ist zulässig, soweit diese die Informationen zur Vertragserfüllung benötigen und einer entsprechenden Vertraulichkeitspflicht unterliegen.

§ 13 Datenschutz

(1) Verarbeitet Meyso im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Die von Meyso eingesetzten Unterauftragnehmer werden dort benannt.

(2) Schließt der Auftraggeber mit Anbietern von Infrastruktur- oder Softwarediensten eigene Verträge, ist Meyso insoweit nicht Auftragsverarbeiter und diese Anbieter sind nicht Unterauftragnehmer von Meyso.

(3) Nach Beendigung der Verarbeitung gibt Meyso die personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Näheres regelt der AVV; dessen Regelungen gehen § 14 Abs. 7 vor.

§ 14 Dauerleistungen: Laufzeit, Kündigung, Verfügbarkeit

(1) Wartungs- und Hostingverträge laufen auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.

(2) Abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen können im Einzelvertrag vereinbart werden, insbesondere bei jährlicher Zahlungsweise. In diesem Fall gilt die im Einzelvertrag genannte Regelung.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Der Leistungsumfang eines Wartungs- oder Hostingvertrags, insbesondere Reaktionszeiten, Bearbeitungszeiten und der Umfang enthaltener Änderungen, ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist. Wartungsfenster kündigt Meyso nach Möglichkeit vorab an.

(5) Befindet sich der Auftraggeber mit der Vergütung für Dauerleistungen mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Fälligkeiten in Verzug, kann Meyso die Leistung nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer Frist von 14 Tagen aussetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.

(6) Meyso trägt die Kosten der zur Leistungserbringung eingesetzten Infrastruktur, soweit sie Gegenstand des Vertrags ist. Domains registriert oder verwaltet Meyso, soweit vereinbart, im Auftrag des Auftraggebers; die Rechte an der Domain stehen dem Auftraggeber zu.

(7) Nach Beendigung eines Wartungs- oder Hostingvertrags stellt Meyso dem Auftraggeber die Inhalte und Daten der Website auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format zur Verfügung und unterstützt bei der Übertragung der Domain. Über die Bereitstellung hinausgehender Aufwand wird nach § 7 Abs. 5 abgerechnet. Nach Ablauf von 90 Tagen nach Vertragsende ist Meyso berechtigt, Daten und Sicherungen zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Regelungen des AVV entgegenstehen. Meyso weist auf die bevorstehende Löschung vorab in Textform hin.

§ 15 Leistungen mit Künstlicher Intelligenz

(1) Soweit Meyso Systeme einsetzt oder für den Auftraggeber bereitstellt, die auf Künstlicher Intelligenz beruhen, ergeben sich Zweck, Funktionsumfang und die eingesetzten Anbieter aus dem Einzelvertrag.

(2) Die Ausgaben solcher Systeme können unrichtig, unvollständig oder unpassend sein. Meyso schuldet kein bestimmtes Ergebnis der Ausgaben. Vor der Veröffentlichung oder sonstigen Verwendung von Ausgaben ist eine Prüfung durch den Auftraggeber erforderlich.

(3) Betreibt der Auftraggeber ein von Meyso bereitgestelltes KI-System gegenüber Dritten, insbesondere einen Chatbot auf seiner Website, obliegen ihm die daran anknüpfenden Betreiberpflichten. Meyso stellt die für die Erfüllung der Transparenzpflichten erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit, insbesondere den Hinweis, dass es sich um ein KI-System handelt.

(4) Der Auftraggeber gibt in die Systeme keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten ein, für deren Verarbeitung keine Rechtsgrundlage besteht.

(5) Eine Verfügbarkeit der eingesetzten Anbieter wird nicht geschuldet. § 11 Abs. 4 gilt entsprechend.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Meyso und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Meyso. Meyso ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Hinweis zur Streitbeilegung

Meyso ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Meyso schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern.